Bundesraumordnung

Für die Raumordnung auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zuständig.

Das Grundgesetz weist dem Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung – mit Abweichungsbefugnis der Länder – Kompetenzen für die Raumordnung zu. Das Raumordnungsgesetz (ROG) enthält u. a. Grund­sätze und Leitvorstellung der Raumordnung sowie Regelungen, z. B. zu den Aufgaben und Instrumenten der Raumordnung und zur Raumordnung im Bund.

Der Bund (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, (BMWSB)) und die Länder arbeiten in der Raumentwicklungsministerkonferenz (RMK) zusammen und beraten grundsätzliche Angelegenheiten der Raumordnung. Sie fassen Beschlüsse zu zentralen Themen der Raumordnung und verabschieden Strategiepapiere, wie etwa die „Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland“. Mitglieder der RMK sind die politischen Spitzen des BMI und der für die Raumordnung zuständigen obersten Landesbehörden.

Der Bund führt ferner in ausgewählten Regionen Deutschlands Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) durch, z.B. zu den Themen „Regionale Daseinsvorsorge“ und „Demografischer Wandel – Region schafft Zukunft“. Darüber hinaus besteht auf der Ebene der Bundesraumordnung ein Informationssystem zur räumlichen Entwicklung im Bundesgebiet und in den angrenzenden Gebieten (Raumbeobachtung).