Förderung durch die Gesellschaft zur Altlastensanierung Bayern (GAB)
Überblick
Finanzielle und fachliche Unterstützung bei der Sanierung industriell-gewerblicher Altlasten, für die eine Kostendeckung durch Verpflichtete nicht erreichbar ist. Im Sinne des Flächensparens ermöglicht die Sanierung die Revitalisierung der entsprechenden Flächen.
Inhalt
- Finanzielle Unterstützung bei Detail- und Sanierungsuntersuchungen sowie Sanierungsmaßnahmen, wenn die Kreisverwaltungsbehörde diese Maßnahmen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen gegenüber einem Verpflichteten nicht oder nicht vollständig auf dessen Kosten durchsetzen kann.
Zuwendungsempfänger
- Landkreise und kreisfreie Städte
Art der Förderung
- Kostenbeteiligung im Rahmen einer Sanierungsvereinbarung
Fördervoraussetzungen
- Bei Antragstellung soll die Amtsermittlung bzw. die Orientierende Untersuchung gem. § 2 Abs. 3 BBodSchG abgeschlossen sein. Ob eine finanzielle Beteiligung bereits im Stadium der Detail- und Sanierungsuntersuchung in Betracht kommt, ist im Einzelfall davon abhängig, inwieweit die hierfür notwendigen Kosten dem Haushalt der Gebietskörperschaft zugemutet werden können. Auch wenn die Detail- und Sanierungsuntersuchungen sowie Sofortmaßnahmen zunächst von der Kreisverwaltungsbehörde vorzufinanzieren sind, können diese Kosten bei einer Beteiligung der GAB in die Finanzierung einbezogen werden, wenn die GAB in dieser Phase bereits in die fachliche Abstimmung einbezogen war.
- Für die Entscheidung der GAB hinsichtlich einer Beteiligung an den Sanierungskosten sind i.d.R. eine Variantenbetrachtung mit belastbarer Kostenschätzung und die Stellungnahme der Fachbehörde (WWA) vorzulegen.
Förderhöhe
- i.d.R. 75 % der förderfähigen Kosten
Förderdauer
- Einmalige vorhabenbezogene Förderung
Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz