Handlungsebenen & Zuständigkeiten

Die räumliche Gesamtplanung umfasst die Landes- und Regionalplanung in Bayern, die Bundesraumordnung sowie die europäische Raumentwicklung.

Mit Fragen der räumlichen Entwicklung auf europäischer Ebene befasst sich die europäische Raumentwicklung; die Kompetenz für diesen Aufgabenbereich liegt bei den EU-Mitgliedstaaten.

In Deutschland sind die Raumordnungskompetenzen gemäß Grundgesetz auf Bund und Länder verteilt. Für die Raumordnung auf Bundesebene (Bundesraumordnung) ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zuständig.

In Bayern teilen sich die Zuständigkeiten für die Landesplanung wie folgt auf: Oberste Landesplanungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; die höheren Landesplanungsbehörden sind den Regierungen zugeordnet.

Träger der Regionalplanung sind die Regionalen Planungsverbände. Diese werden von den höheren Landesplanungsbehörden bei der Ausarbeitung von Regionalplänen unterstützt. Die Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung) fällt in die kommunale Zuständigkeit.