Raumordnungsverfahren
Vorhaben wie neue Straßen- oder Schienenabschnitte, Flughäfen, Einkaufszentren oder der Abbau von Bodenschätzen beanspruchen Fläche und wirken sich in vielfältiger Weise auf die Umwelt aus.
Raumordnungsverfahren prüfen solche Vorhaben, die über die Standortgemeinde hinaus und damit überörtlich von Bedeutung sind, im Vorfeld späterer Genehmigungsverfahren auf ihre Raumverträglichkeit. Dazu werden die unterschiedlichen fachlichen Interessen abgewogen und insbesondere nach dem Maßstab des Landesentwicklungsprogramms und des jeweiligen Regionalplans bewertet. Die höheren Landesplanungsbehörden führen die Raumordnungsverfahren durch und benötigen dafür in der Regel etwa drei Monate. Für Investoren ist dieser Service in Bayern kostenfrei.
Im Raumordnungsverfahren werden vom geplanten Projekt Betroffene wie etwa Kommunen, Fachbehörden, Verbände und die Öffentlichkeit beteiligt. Der große Vorteil des Raumordnungsverfahrens liegt insbesondere darin, dass durch die frühzeitige Offenlegung und Diskussion der Projektplanung Konflikte rechtzeitig erkannt und Fehlplanungen vermieden werden.

Beispiele von Vorhaben, für die Raumordnungsverfahren durchgeführt wurden:
- Energiespeicher Riedl
- Gashochdruckleitung Finsing – Ammerdingen / Markt Bissingen, MONACO Teil 2
- Neubau einer 380-kV-Leitung im Abschnitt Landesgrenze Thüringen – Umspannwerk Redwitz (PDF auf externem Server)
- Neubau der Bundesstraße B 26n zwischen dem Autobahndreieck Würzburg-West und dem Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck (PDF auf externem Server)