- in einem zweiten Schritt mit zielführenden, aufeinander abgestimmten Maßnahmen und Projekten eine gemeinsam getragene integrierte Strategie für die ausgewogene Entwicklung des Raumes zu entwickeln und
- die Umsetzung der Strategie und einzelner Maßnahmen organisatorisch und fachlich vorzubereiten und einzuleiten.
Den inhaltlichen Kern der Teilraumgutachten bilden planerische Empfehlungen,
- welcher Entwicklungsspielraum unter ökologischen Aspekten im Raum noch vorhanden ist,
- wie der vorhandene Entwicklungsspielraum im Siedlungs- und Infrastrukturbereich unter Berücksichtigung verkehrlicher und siedlungsstruktureller Belange bestmöglich genutzt werden kann,
- mit welchen Maßnahmen und Projekten die identifizierten strukturellen Defizite abgebaut und die vorhandenen Entwicklungspotentiale bestmöglich genutzt werden können.
Die Finanzierung erfolgt in der Regel zu je 50 % durch das Ministerium und die beteiligten Kommunen. Die Beteiligung der Kommunen ist dabei im Hinblick auf Identifikation mit Gutachten und Akzeptanz der Ergebnisse zwingend erforderlich.
Die Bearbeitung wird unabhängigen, interdisziplinär zusammengesetzten externen Gutachterteams übertragen (Ökologe/Landschaftsplaner, Siedlungsplaner, Verkehrsplaner, Wirtschaftsexperte).
Einen öffentlichkeitswirksamen Abschluss bildet häufig die Übergabe des Teilraumgutachtens oder Raumordnerischen Entwicklungskonzeptes bei einem Präsentationstermin mit den politischen Hauptverantwortlichen vor Ort.