Ziele und Aufgaben
Zentrale Aufgabe der Landesentwicklung ist es, Bayern und seine Teilräume zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Das Leitziel ist, in allen Landesteilen gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen oder zu erhalten.
Maßstab der Landesentwicklung ist die Nachhaltigkeit, das heißt, die ökonomischen, ökologischen und sozialen/kulturellen Belange müssen gleichrangig berücksichtigt und miteinander in Einklang gebracht werden.
Der Landesentwicklung geht es dabei insbesondere um
- die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Bayerns auf nationaler und internationaler Ebene,
- den Erhalt der Lebensgrundlagen, gesunder Umweltbedingungen, der ökologischen Funktionen und Naturschönheiten unseres Landes,
- die Koordinierung und Abstimmung verschiedener Raumnutzungsansprüche,
- den Anstoß von Entwicklungsimpulsen und
- die räumlichen/infrastrukturellen Voraussetzungen für die Entwicklung in allen Landesteilen.