Landesentwicklung Bayern
Rechtsgrundlagen

Wesentliche Rechtsgrundlage für die Landesentwicklung ist das Bayerische Landesplanungsgesetz.
Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit fördert die Zusammenarbeit der Regionen in Europa.
Raumbeobachtung

Die Raumbeobachtung liefert Informationen zu den Standort- und Arbeitsbedingungen in Bayern
Daten zur Raumbeobachtung

Die Ergebnisse der Raumbeobachtung werden in den Daten zur Raumbeobachtung veröffentlicht.