Europäische territoriale Zusammenarbeit
Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit ist Teil der Kohäsions- und Strukturpolitik der Europäischen Union und fördert die Zusammenarbeit der Regionen in Europa. Ihr Ziel ist die Stärkung einer harmonischen, ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung sowie des Zusammenhalts und der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit umfasst drei Ausrichtungen:
- INTERREG A: grenzübergreifende Zusammenarbeit von Partnern aus mindestens zwei Staaten in einem gemeinsamen Grenzgebiet
- INTERREG B: transnationale Zusammenarbeit von Partnern aus mehreren Mitgliedstaaten in so genannten Kooperationsräumen
- INTERREG EUROPE: interregionale Zusammenarbeit von Partnern aus mehreren Mitgliedstaaten EU-weit
Zuständig für die Programme der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit sind die Mitgliedstaaten. Sämtliche Entscheidungen werden von den jeweils am Programm beteiligten Mitgliedstaaten gemeinsam getroffen. Für jedes Programm gibt es eine gemeinsame Verwaltungsbehörde in einem am Programm beteiligten Staat. Für die Europäische Territoriale Zusammenarbeit stehen im Förderzeitraum 2014-2020 insgesamt 8.948 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung.
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